Multilaterale Vereinbarung 350 für UN 3363 Neuigkeiten
18. März 2023
Kim Enderlein
Allgemeines
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Die Vereinbarung ist nun anwendbar, da die Niederlande die Vereinbarung auch unterzeichnet hat.
Gut, dass es multilaterale Vereinbarungen gibt! In der M 350 ist nun geregelt,
dass gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte der UN-Nummern 3363,
3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 nicht
den Vorschriften des ADR unterliegen, wenn sie für Zwecke der Reparatur, Prüfung,
Wartung, Entsorgung oder zum Recycling versandt werden, wenn bestimmte
Bedingungen erfüllt wurden.
Die Vereinbarung ist nun anwendbar, da die Niederlande die Vereinbarung auch
unterzeichnet hat. Somit kann sie in Deutschland, in den Niederlanden und für
Transporte zwischen diesen beiden Staaten angewendet werden.
Schade ist, dass man die Nutzung der M350 eingeschränkt hat auf die beschriebenen
Fälle. Neue Geräte, die befördert werden sollen, müssen als Gefahrgut deklariert
werden und kommen nicht in den Genuss der Freistellung.
Über diesen Link kommen Sie zu den multilateralen Vereinbarungen:
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