Brasilien Luftverkehr: neue Abweichung BRG-05 ab 2023: Verpackungszulassung muss Sendung begleiten
15. Dezember 2022
Kim Enderlein
Luftverkehr
Luftverkehr
Wichtig für alle, die Gefahrgut-Sendungen in UN-Verpackungen nach Brasilien vorbereiten.
Wenn eine UN spezifizierte Verpackung nötig ist, dann müssen, wenn Brasilien
der Bestimmungsstaat oder Abgangsstaat ist, die folgenden Dokumente die
Sendung begleiten:
—bei in Brasilien hergestellten UN-Spezifikationsverpackungen der ANAC
Zulassungsschein der Verpackung und eine Konformitätserklärung des
Herstellers; oder
—bei im Ausland hergestellten UN-Spezifikationsverpackungen den
Zulassungsschein der Verpackung oder ähnliches Dokument, das von einer
Luftfahrtbehörde oder einer anderen zuständigen nationalen Behörde ausgestellt
wurde.
Das Luftfahrtunternehmen muss während des Annahmeverfahrens sicherstellen,
dass die oben genannten Dokumente, wie anwendbar, vorliegen.
"Die Sendung begleiten" bedeutet entweder ausgedruckt und an den Papier-Luftfrachtbrief angeheftet oder bei elektronischer Datenübertragung die
entsprechende elektronische Übermittlung.
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