Einstufung von Lithium-Altbatterien künftig als gefährlicher Abfall
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Für Abfallerzeuger, -besitzer, Sammler und Beförderer ist dies von hoher Bedeutung:
Nach dem Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 sind Lithium-Altbatterien künftig gefährlicher Abfall mit eigenen Abfallschlüsseln (16 06 07* für gewerbliche und industrielle Altbatterien bzw. 20 01 43* für getrennt gesammelte Lithium-Batterien aus Haushalten). Der Beschluss ist in Kraft seit 09.06.2025 und gilt ab 09.11.2026. Deutschland wird den Beschluss mit einer Anpassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) umsetzen.
Die Verpflichtung zur korrekten Einstufung obliegt dem Abfallerzeuger, bzw. -besitzer. Dementsprechend müssen betriebliche Prozesse angepasst werden, unabhängig davon, ob Altbatterien oder Altgeräte nun für den Versand vorbereitet oder zur Entsorgung übergeben werden.
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