Unterschiedliche Formulierungen in Regelwerken
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Der Produktionsprozess für Lithium-Zellen und -Batterien muss, wenn diese transportiert werden sollen, einem Qualitätsmanagementprogramm (QM-Programm) unterliegen.
Bei den Übersetzungen ins Deutsche haben sich leider Varianten in die Begrifflichkeit eingeschlichen.
In den UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods (Model Regulations – MR) heißt es „quality management programme“. Ein hausinternes QM-Programm „may be accepted“, sofern es den Vorschriften in MR 2.9.4 e entspricht.
In der Übersetzung für den Straßenverkehr (ADR) ist daraus ein „Qualitätssicherungsprogramm“ geworden, welches „zugelassen“ werden „darf“ (ADR 2.2.9.1.7.1 e). Nun ist ein Qualitätssicherungsprogramm (QS-Programm) etwas anderes als ein Qualitätsmanagementprogramm (QM-Programm): Ein QS-Programm stellt sicher, dass die Vorgaben eines QM-Programms eingehalten werden. Außerdem fragt es sich, wer das Programm zulassen darf. Eine Zulassung oder Genehmigung zum Beispiel durch eine Behörde ist nicht vorgesehen.
Die deutsche Übersetzung der IATA-DGR (3.9.2.6.1 e) hält sich an die englische Vorgabe: Das quality management programme ist hier ein Qualitätsmanagementprogramm, welches „akzeptiert“ werden „kann“ (may be accepted im englischen Original).
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