Frage des Tages: Darf Gefahrgut in Elektrofahrzeugen oder Elektroautos transportiert werden?
Straßenverkehr
Frage des Tages Darf Gefahrgut in Elektrofahrzeugen oder Elektroautos transportiert werden? Es ist die Frage entstanden, ob Versandstücke mit Gefahrgut in Elektroautos oder Elektrofahrzeugen befördert werden können. Gibt es dazu Aussagen im ADR, die das erlauben (oder eventuell nicht)?

Frage des Tages
Darf Gefahrgut in Elektrofahrzeugen oder Elektroautos transportiert werden?
Es ist bei unseren Kunden die Frage entstanden, ob Versandstücke mit Gefahrgut in Elektroautos oder Elektrofahrzeugen befördert werden können.
Gibt es dazu Aussagen im ADR, die das erlauben (oder eventuell nicht)?
Unsere Antwort:
Restriktionen bzgl. der Verwendung von Elektrofahrzeugen für Gefahrguttransporte gibt es lediglich für Fahrzeuge, die eine ADR-Zulassungsbescheinigung benötigen.
Hier hat das BMVD (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) auch klargestellt, dass seitens der Zulassungsorganisationen (TÜV, DEKRA) keine Zulassungen ausgestellt werden dürfen für Elektrofahrzeuge oder auch Wasserstofffahrzeuge.
Die Diskussionen dazu laufen bei der WP 15 im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2023 kommt aber noch nichts in die Vorschriften.
Für sonstige Stückguttransporte dürfen aber Elektrofahrzeuge eingesetzt werden.
Nähere Informationen können Sie in den Artikeln oder im Kontakt mit dem BMVD/ Beförderung gefährlicher Güter erhalten:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/referat-befoerderung-gefaehrlicher-gueter.html
Welche Voraussetzungen Fahrzeuge zur Gefahrgutbeförderung haben müssen, erfahren Sie auf den Seiten der BG Verkehr. Hier können Sie nachlesen, für welche Gefahrgüter die Zulassung gilt und was zu beachten ist. Diese Fahrzeuge benötigen die ADR- Zulassungsbescheinigung. Weitere interessante Informationen zu Gefahrgutfahrzeugen finden Sie bei der BG Verkehr:
https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/gefahrgut/unfallgefahren/fahrzeuge
In Bezug auf das Gefahrgut Lithiumzellen und Lithiumbatterien finden Sie für Ihre Firma Informationen und Beratung auf unserer Website von LITHIUM BATTERY SERVICE:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/
Unsere Schulungen rund um Lithiumzellen und Lithiumbatter finden Sie auf unserer Weiterbildungsseite.
Die nächste Schulung ist am 07.07.2022 - 08.07.2022 in St. Goar
Lithiumbatterien-Versand für die Verkehrsträger: Straße (ADR), Schiene (RID), See (IMDG), Luft (IATA/ICAO)
https://www.lithium-batterie-service.de/de/weiterbildung/

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