Klare Definition von beschädigt/defekt vom UN Sachverständigenausschuss- was ist zu beurteilen, um festzustellen, ob eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie beschädigt/defekt ist.
Vorschriften
Klare Definition von beschädigt/defekt vom UN Sachverständigenausschuss- was ist zu beurteilen, um festzustellen, ob eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie beschädigt/defekt ist.
Klare Definition von beschädigt/defekt vom UN Sachverständigenausschuss
Der UN Sachverständigenausschuss zur Beförderung gefährlicher Güter hat bei deren 53. Sitzung Anfang Juli beschlossen in der Sondervorschrift 376 mit aufzunehmen, was zu beurteilen ist, um festzustellen, ob eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie beschädigt/defekt ist.
Die Anmerkung, die zur Sondervorschrift 376 ergänzt wird, lautet im Protokoll ST/SG/AC.10/C.3/106/Add.1 wie folgt:
Bei der Beurteilung einer Zelle oder Batterie als beschädigt oder defekt muss diese auf Grundlage von Sicherheitskriterien des Zelle-, Batterie- oder Produktherstellers oder durch einen technischen Experten mit Kenntnissen der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder Batterie durchgeführt werden.
Eine Bewertung oder Abschätzung soll die folgenden Kriterien einschließen, ist aber nicht auf diese begrenzt:
- akute Gefährdung wie Gas, Feuer oder Elektrolyt-Austritt;
- die vorherige Verwendung oder Fehlnutzung der Zelle oder Batterie;
- Anzeichen äußerlicher Beschädigung, wie Verformung des Zell- oder Batteriegehäuses oder Anlauffarbe auf dem Gehäuse;
- äußerer und innerer Schutz vor Kurzschluss, wie Spannungs- oder Isolationsmessungen;
- der Zustand der Sicherheitsfunktionen der Zelle oder Batterie; oder
- Beschädigung innerer Sicherheitskomponenten, wie des Batteriemanagementsystems.
Den englischen Original-Text des Protokolls der Sitzung des UN Sachverständigenausschusses finden Sie hier:
https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/ST-SG-AC10-C3-106-Add1e.pdf
Gefährdungsbeurteilung nötig
Jedoch haben wir bewusst keine Checkliste zur Beurteilung von Defekten oder Beschädigungen mit aufgenommen, da es für eine solche Beurteilung stets eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Fachmann benötigt, der die Zelle bzw. die Batterie und deren Aufbau/Chemie kennt.
Wenn Sie Lithium-Zellen / Lithium-Batterien verkaufen, dann können wir Ihnen nur empfehlen proaktiv eine solche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Ihren Mitarbeitern nach der Beschädigung eines Versandstücks eine klare Arbeitsanweisung an die Hand zu geben, wie für diese konkrete Lithium-Zelle bzw. Lithium-Batterie beurteilt werden, ob diese noch in Ordnung, defekt/beschädigt oder sicherheitskritisch defekt ist.
Wenn Sie für Ihre firmeninternen Gefährdungsbeurteilungen einen Fachmann benötigen, der Ihnen bei der Erstellung behilflich ist, ob eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie noch in Ordnung, beschädigt/defekt oder sicherheitskritisch beschädigt/defekt ist, dann kontaktieren Sie uns einfach unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Muster einer Beurteilungscheckliste für Retouren / Garantiefälle von Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien
Wenn Sie jedoch ein Muster einer solchen Checkliste für beschädigte/defekte Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien haben möchten, schreiben Sie uns unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Checklisten-Artikel für beschädigt/defekte Lithium-Zellen oder Lithium-Batterien
Lithium-Batterie-Service bietet für alle Versandvarianten auf alle Verkehrsträgern (Straße nach ADR, See nach IMDG Code und Luftverkehr nach ICAO TI/IATA DGR) den passenden Checklisten-Artikel zur Versand-Vorbereitung - auch für beschädigt/defekte Zellen/Batterien im Straßen- und Seeverkehr. Im Luftverkehr sind diese verboten.
Die Checklisten-Artikel für die beschädigt/defekten Lithium-Zellen und Lithium-Batterien finden Sie über unseren EINZELCHECKLISTENFINDER über die ausführliche Suche.
Erst den Typ der Zelle oder Batterie eingeben, dann die Auswahl
DEFEKTE ZELLEN/BATTERIEN treffen.
Danach können Sie den Verkehrsträger auswählen.
Eine Einzelcheckliste kostet EUR 25,— plus MWST.
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