Projekt PROTECT FOREST - Schutz gegen den Borkenkäfer mit Drohnen der Firma Cadmic GmbH
Ideen
Projekt PROTECT FOREST - Schutz gegen den Borkenkäfer mit Drohnen der Firma Cadmic GmbH
Projekt PROTECT FOREST - Schutz gegen den Borkenkäfer mit Drohnen der Firma Cadmic GmbH
Forscher der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Georg-August-Universität Göttingen haben das Projekt „ Protect Forest“ ins Leben gerufen.
Sie wollen mit einer Spezialdrohne, die mit Gassensoren ausgestattet ist, Gerüche der mit Forstschädlingen befallenen Bäume aufspüren. Sind die befallenen Bäume entdeckt, leitet die Drohne die Information mit Standort direkt auf das Handy des Forstpersonals. So können befallene Bäume schnell und gezielt gefällt und aus dem Wald entfernt werden. Die Ausbreitung der Forstschädlinge kann so frühzeitig gestoppt werden.
Nähere Informationen:
https://www.hs-rottenburg.net/forschung/projekte-schwerpunkte/forst-und-holzwirtschaft/
Die Spezialdrohne ist mit folgenden Akkus ausgestattet:
2x Lithium-Ionen-Akku mit 10.500 mAh, 120 Wh, 6s 3P-4C, 1.2kg
Näheres auf der Website von Cadmic:
http://www.cadmic.de/forschung.html
Die Akkus der Drohne haben ein Qualitätsmanagement-Programm durchlaufen und den UN-Test 38.3. bestanden.
Informationen zum QM-Programm und den UN-Test 38.3. erhalten sie auf unserer Website:
https://www.lithium-batterie-service.de/qualitaetsmanagement-programm
https://www.lithium-batterie-service.de/un-38.3-test-reihe
Die Akkus haben mehr als 100 Wh hat,sie erfüllen die technischen Anforderungen für „große“ Batterien:
+ Kurzschluss-Sicherung
+ Schutzeinrichtung gegen inneren Überdruck bzw. Gewaltbruch
+ bei parallel geschaltenen Zellen/Reihen von Zellen: Schutz vor gefährlichen Umkehrströmen
Bevor Sie eine „ große“ Batterie versenden oder transportieren, fragen Sie beim Hersteller der Batterie nach, ob alle Kriterien erfüllt sind. Dazu hier unsere Lieferanten-Abfrage :
https://www.lithium-batterie-service.de/media/pdf/1d/6a/7d/Lieferantenabfrage_Einzelbestaetigung_2018_1.pdf
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