Seit Anfang April liegt dem Bundesrat der Entwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor.
Straßenverkehr
Seit Anfang April liegt dem Bundesrat der Entwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor. Welche Elektokleinstfahrzeuge (Elektrotretroller, E-Scooter, ,Hoverboards und andere) unter diese Verordnung fallen, wer sie führen darf, welche gesetzlichen Vorgaben es geben wird und was diese Verordnung für den öffentlichen Straßenverkehr bedeutet, können Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen

Seit Anfang April liegt dem Bundesrat der Entwurf zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor.
Welche Elektokleinstfahrzeuge (Elektrotretroller, E-Scooter, ,Hoverboards und andere) unter diese Verordnung fallen, wer sie führen darf, welche gesetzlichen Vorgaben es geben wird und was diese Verordnung für den öffentlichen Straßenverkehr bedeutet, können Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen :
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Gesetze-19/entwurf-verordnung-teilnahme-elektrokleinstfahrzeuge-strassenverkehr.html?nn=382740
Den ganzen Entwurf können Sie als PDF herunterladen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf?__blob=publicationFile
Alle Batteriebetrieben Fahrzeuge, die Personen transportieren, haben die UN-Nummer 3171.
Die verbauten Lithium-Batterien müssen nach einem Qualitätsmanagement-Programm hergestellt sein und die UN Testreihe 38.3 bestanden haben, damit sie transportiert werden dürfen.
Das gilt auch für Privatpersonen, die mit ihrem Fahrzeug auf Reisen gehen oder es verschicken möchten. Im Luftverkehr kann ein solches Kleinstfahrzeug nur als Fracht verschickt werden und kann nicht im Passagiergepäck mitgeführt werden.
Was das Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Was die UN Testreihe 38.3 beinhaltet, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Die Bestätigung all dieser Anforderungen können Sie mit unserer Lieferanten-Abfrage beim Hersteller des Fahrzeugs abfragen:
https://www.lithium-batterie-service.de/files/552211cce724117c3178e3d22bec532ec/downloads/Lieferantenabfrage_Einzelbestaetigung_2019.pdf
Wir bieten Ihnen Checklisten-Artikel für jede Versandvariante an Lithium-Zellen und Lithium-Batterien an, einschließlich batteriebetriebener Fahrzeuge der UN-Nummer 3171. Diese finden Sie über den Einzelchecklisten-Finder:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist

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Die Frage der Woche lautet heute: Welche Toleranz gilt für Leistungsabweichungen bei Lithium-Ionen-Batterien, und ab wann ist ein neuer UN 38.3 Testnachweis erforderlich?

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