Vorgabe 2 mm Linienbreite 5 mm innerhalb des Gefahrenkennzeichens gestrichen
Luftverkehr
Vorgabe für 2 mm Linienbreite gestrichen Die IATA hat am 27.03.2018 einen Leitfaden zu Spezifikationen für Gefahrenkennzeichen veröffentlicht, in der darauf hingewiesen wird, dass die Anforderung der 2 mm Linienbreite der Linie, die sich 5 mm innerhalb des Gefahrenkennzeichens befindet, nun bereits gestrichen wird.
Vorgabe für 2 mm Linienbreite gestrichen
Die IATA hat am 27.03.2018 einen Leitfaden zu Spezifikationen für Gefahrenkennzeichen veröffentlicht, in der darauf hingewiesen wird, dass die Anforderung der 2 mm Linienbreite der Linie, die sich 5 mm innerhalb des Gefahrenkennzeichens befindet, nun bereits gestrichen wird.
Für 2019 steht diese Streichung schon im Anhang der IATA Gefahrgutvorschriften. Und nun wurde diese vorab umgesetzt.
Als Begründung gibt die IATA die Fundstelle 7.2.2.3.1 der IATA DGR an, die besagt, dass leichte Abweichungen/Unterschiede in den Gefahrenkennzeichen erlaubt sind und somit keine Ablehnung der Sendung rechtfertigen.
Hier der Link zum IATA Leitfaden zu Spezifikationen für Gefahrenkennzeichen auf der IATA Webseite:
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/hazard-label-specification-en.pdf
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