Dringender Handlungsbedarf für Firmen, die kein bekannter Versender im Luftverkehr sind
Vorschriften
Schwarz-Alarm bei Sendungen mit Lithium-Batterien oder anderen gefährlichen Gütern wird ab 1. Juli 2019 zu einer Sichtkontrolle führen. Es sei denn Ihre Firma ist als bekannter Versender zugelassen

Dringender Handlungsbedarf für Firmen, die kein bekannter Versender im Luftverkehr sind.
Schon im Januar hat die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrtbundesamtes die folgenden Informationen veröffentlicht. Wir haben jedoch in den letzten Wochen mehrere Anfragen bekommen, die uns deutlich machen, dass das Wissen um die drastischen Auswirkungen für den Versand im Luftverkehr für Firmen, die nicht als bekannter Versender zugelassen sind, bei vielen Firmen noch nicht angekommen ist.
Schwarz-Alarm bei Sendungen mit Lithium-Batterien oder anderen gefährlichen Gütern wird ab 1. Juli 2019 zu einer Sichtkontrolle führen. Es sei denn Ihre Firma ist als bekannter Versender zugelassen. Sichtkontrolle bedeutet, dass die Versandstücke geöffnet werden müssen, um sicherzustellen, dass keine explosiven Stoffe mit verpackt wurden.
Hintergrund dazu ist die Verordnung zu Sonderkontrollverfahren der europäischen Union.
Für Sendungen, die bei der Luftsicherheitskontrolle Schwarzalarm auslösten, muss ein Sonderkontrollverfahren nach Ziffer 6.2.1.6 der DVO (EU) 2015/1998 durchgeführt werden.
Deutschland hatte hierfür erlaubt, dass Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte) verwendet wurden, um die Sendung durch „Wischtest“ an der Außenseite der Versandstücke zu sichern.
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Überprüfung wurde nun festgestellt, dass diese Erleichterung mit dem sogenannten „Wischtest“ die Anforderungen für ein Sonderkontrollverfahren nach Ziffer 6.2.1.6 der DVO (EU) 2015/1998 nicht erfüllt.
Um einen reibungslosen Versand im Luftverkehr für Ihre Sendungen weiterhin sicherstellen zu können, bleibt Ihnen nur die Zulassung zum bekannten Versender. Denn für Sendungen von bekannten Versendern muss kein Sonderkontrollverfahren durchgeführt werden. Jedoch wird die Bearbeitung von Anträgen dazu voraussichtlich bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Hier der Link zur Webseite des Luftfahrtbundesamtes dazu:
https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/BekannteVersender/BekannterVersender_node.html
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne einen für Luftsicherheit versierten Experten zu finden, der Sie bei der Umsetzung der Anforderungen für bekannte Versender unterstützt.
Ihr Lithium-Batterie-Service Team
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