SV 188 (f) „Knopfzellen-Batterien“
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Der Begriff „Knopfzellen-Batterie“, der z.B. in der SV 188 (f) auftaucht, führte bei uns im Team zu der Diskussion, ob dies auch für Batterien, die aus Knopfzellen bestehen, gelten würde.
Deshalb haben wir um Klarstellung gebeten, die nunmehr durch Frau Schwan vom Bundesverkehrsministerium erfolgt ist. Hier die E-Mail von Frau Schwan:
Von: Schwan, Gudula
Betreff: AW: Begriff Knopfzellen-Batterie in SV 188
Datum: 4. Juli 2025 um 17:41
An: Eva Glimsche (eva.glimsche@lithium-battery-service.de)
eva.glimsche@lithium-battery-service.de
Hallo Frau Glimsche,
die Argumentation mit dem UN-Handbuch kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der
Begriff Knopfzellen-Batterie meint jedenfalls nicht Batterien, die aus mehreren
Knopfzellen zusammengesetzt sind. Bei der Definition der Knopfzelle ist auch
berücksichtigt, dass diese in der Praxis auch als Knopf(zellen)-Batterie bezeichnet
werden.
Insofern bestätige ich die Auffassung von Herrn Depre. [unser Hinweis: Herr Depre vertritt die Auffassung, dass unter „Knopfzellen-Batterien“ einzellige Batterien zu verstehen sind, und daher Batterien aus mehreren elektrisch verbundenen Knopfzellen mit dem Begriff nicht gemeint sind.]
Mit freundlichen Grüßen
Gudula Schwan
Referatsleiterin Referat G 43 - Beförderung gefährlicher Güter
Bundesministerium für Verkehr / Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn / Tel. 0228 99 300 2470
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