EAG: EU gibt Änderungen der WEEE-Richtlinie bekannt
Vorschriften
Betroffen von den Änderungen sind Sammlungen und die Behandlung von Abfällen aus älteren Photovoltaikmodulen, Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Am 19.03.2024 verkündete die Europäische Union in ihrem Amtsblatt, Reihe L, dass die EU-Kommission mit der Richtlinie (EU) 2024/884 die Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) geändert hat.
Korrigiert wurden in der WEEE-Richtlinie die Artikel 12 bis 15 unter anderem in Bezug auf die Sammlung und die Behandlung von Abfällen aus vor dem 13. August 2012 in Verkehr gebrachten Photovoltaikmodulen und allen vor dem 15. August 2018 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten. Außerdem wird in dem neuen Artikel 24a festgelegt, dass die Kommission spätestens am 31. Dezember 2026 eine Bewertung vorzulegen hat, ob eine Überarbeitung dieser Richtlinie erforderlich ist.
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