Frage des Tages:Brauchen HV-Automobilbatterien zum Versand in den USA eine separate Innenverpackung oder genügt eine starke Außenverpackung? Betrifft Verpackungsanforderungen für Lithiumbatterien 49 CFR 105.20
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Brauchen HV-Automobilbatterien zum Versand in den USA eine separate Innenverpackung oder genügt eine starke Außenverpackung? Betrifft Verpackungsanforderungen für Lithiumbatterien 49 CFR 105.20 (große Lithiumbatterien)
Wir baten das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten (DOT Abteilung Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration PHMSA) um eine schriftliche Stellungnahme zu folgender Fragestellung:
FRAGE:
Betrifft Verpackungsanforderungen für Lithiumbatterien 49 CFR 105.20
Brauchen HV-Automobilbatterien zum Versand in den USA eine separate Innenverpackung oder genügt eine starke Außenverpackung?
Sind Lithiumbatterien, die gemäss § 173.185(b)(5) verpackt sind, von den in § 173.185(b)(3)(i) spezifizierten Anforderungen an die Innenverpackung ausgenommen?
Ist für große Batterien wie in 173.185 (b) (5) beschrieben (Lithiumbatterien, die 12 kg oder mehr wiegen) eine Innenverpackung nötig?
ANTWORT:
Eine Innenverpackung ist nicht nötig.
Abschnitt 173.185(b)(5) sieht Ausnahmen für Lithiumbatterien vor, die 12 kg (26,5 Pfund) oder mehr wiegen und eine starke schlagfeste Außenhülle haben und verpackt sind, um Kurzschlüsse und Schäden zu verhindern, wie in § 173.185(b)(2) gefordert.
Daher benötigen Lithiumbatterien, die in Übereinstimmung mit § 173.185(b)(5) verpackt sind, keine Innenverpackung, sondern nur die starke schlagfeste Außenhülle, die Teil der Batterie ist.
Bitte beachten Sie:
Lithiumbatterien, die 12 kg (26,5 Pfund) oder mehr wiegen und eine starke, stoßfeste Außenhülle haben, können verpackt werden
In starke Außenverpackungen;
in Schutzumschließungen (z.B. in vollständig umschließende oder mit Holzlatten versehenen Kisten); oder
auf Paletten oder anderen Handhabungsvorrichtungen.
Batterien oder Batteriebaugruppen müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein, und die Pole dürfen das Gewicht anderer darüber gelagerter Elemente nicht tragen. Batterien oder Batteriebaugruppen, die in Übereinstimmung mit diesem Absatz verpackt sind, sind für den Transport mit Passagierflugzeugen nicht zugelassen und dürfen mit Frachtflugzeugen nur mit Genehmigung des Associate Administrator transportiert werden.
Wenn Sie solche großen Lithium-Batterien versenden müssen, bieten wir Ihnen für jeden Transportfall Checklisten gemäß ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR mit Fundstellennachweis.
So können Sie prüfen, welche Vorschriften zu beachten sind und wie sie richtig verpacken, kennzeichnen und dokumentieren.
Sie erhalten alle nötige vorbereitete Transportdokumente für Ihren Transportfall (z.B. Beförderungspapier nach ADR, IMO-Erklärung, Shipper's Declaration).
Sie finden den passenden Checklisten-Artikel in unserem Portal unter "Einzelchecklisten finden".
https://www.lithium-batterie-service.de/de/
Im Luftverkehr dürfen Lithium- Zellen und Lithium-Batterien ohne Ausrüstung verpackt nur mit Frachtflugzeug versendet werden.
International gilt für alle Verkehrsträger:
Jede Lithium-Zelle und jede Lithium-Batterie muss nach dem in den Transportvorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein, auch Prototypen.
Was dieses Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammen gestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Für den Versand von Prototypen ist im Luftverkehr die Genehmigung nach Sonderbestimmung A88 der zuständigen nationalen Behörde des Abgangsstaates nötig. Diese beinhaltet in der Regel auch die Genehmigung eines höheren Batteriegewichts als 35 kg (so dass die Sonderbestimmung A99 gleich mit abgedeckt wird).
Wenn eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie an Endverbraucher verkauft wird, muss auch die UN Testreihe 38.3 erfolgreich bestanden worden sein.
Was diese beinhaltet, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Seit 01.01.2020 ist eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in unsere Lieferanten-Abfrage integriert.
Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen vom Hersteller bzw. Lieferanten alle nötigen Informationen für den Logistik-Prozess zu erhalten.
Sie finden sie im Downloadbereich unseres Portals:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Für große Lithium-Zellen und Lithium-Batterien sind auch noch drei weitere technische Anforderungen einzuhalten. Die Bestätigung dieser weiteren technischen Anforderungen sind ebenfalls in unserer Lieferanten-Abfrage enthalten.
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