Vor dem Versand von Lithiumzellen und -batterien nötige Dokumente: UN 38.3 Prüfungszusammenfassung ,Qualitätsmanagement-Programm, Ausnahmen
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Vor dem Versand von Lithiumzellen und -batterien nötige Dokumente: UN 38.3 Prüfungszusammenfassung ,Qualitätsmanagement-Programm, Ausnahmen
Vor dem Versand von Lithiumzellen und -batterien nötige Dokumente ( auch in Geräte eingebaut und mit Geräten verpackte Lithiumzellen und -batterien) :
Ab 01. Januar 2020 müssen die Informationen zum bestandenen UN 38.3 Test durch den Hersteller und durch nachfolgende Vertreiber anders dokumentiert werden als bisher und auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Als Grundlage kann weiterhin der UN 38.3 Prüfbericht dienen, aber nun werden zusätzlich z.B. die kompletten Adress-Angaben inklusive Telefonnummer, Email-Adresse und Webseite gefordert.
Auch als Versender und nachfolgender Vertreiber von Lithiumzellen und -batterien benötigen Sie die UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Batterie- oder Gerätehersteller oder vom Lieferanten, so dass Ihre Firma diese auf Nachfrage einer Behörde, einem Spediteur oder einem Kunden zur Verfügung stellen kann.
Und im Moment müssen Sie sich auch noch schriftlich bestätigen lassen, dass die Lithium-Zellen und Lithium-Batterien nach einem Qualitätsmanagement-Programm hergestellt wurde. Im UN Subkommitte der Experten wird bereits diskutiert, diese Anforderung allein den Herstellern von Lithium-Zellen und Lithium-Batterien in die Verantwortung zu geben. Wenn dies vom UN Subkommitte der Experten schriftlich veröffentlicht wurde, geben wir natürlich umgehend Bescheid.
Für große Lithium-Zellen und Lithium-Batterien sind auch weitere technische Anforderung zu bestätigen:
+ Kurzschluss-Sicherung
+ Die Lithium-Zelle und die Lithium-Batterie muss mit einer Schutzeinrichtung gegen inneren Überdruck versehen oder so ausgelegt sein, dass ein Gewaltbruch unter normalen Beförderungsbedingungen verhindert wird.
+ Für Lithium-Batterien: Bei parallel geschaltenen Lithium-Zellen bzw. parallel geschaltenen Reihen von Lithium-Zellen müssen diese mit wirksamen Einrichtungen ausgerüstet sein, die einen gefährlichen Rückstrom verhindern. Dies wird z.B. mittels Dioden oder Sicherungen erreicht.
Ohne diese Nachweise besteht ein Transportverbot.
Diese Vorgaben gelten für Lithium-Zellen und Lithium–Batterien allein, in Geräten eingebaut, mit Geräten verpackt im Luftverkehr nach ICAO TI / IATA DGR, Straßenverkehr nach ADR und im Seeverkehr nach IMDG Code - weltweit.
Transporte von Lithiumzellen / Lithiumbatterien ohne UN 38.3 Test:
Ohne Nachweis des UN 38.3 Tests dürfen Lithiumzellen und Lithiumbatterien nur befördert werden, wenn
+ es sich um sogenannte Vorproduktionsprototypen handelt, die zum Zwecke der Prüfung bei einem Prüfinstitut oder beim Kunden befördert werden;
+ Oder wenn es Kleinserien von maximal 100 Lithiumzellen bzw. Lithiumbatterien sind.
+ natürlich werden auch Lithium-Zellen und Lithium-Batterien zur Entsorgung oder zum Recycling ohne vorliegende UN 38.3 Prüfungszusammenfassung befördert;
+ ebenso defekt / beschädigte bzw. sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien.
Wir stellen Ihnen Informationen zur Verfügung und helfen Ihnen auf Wunsch, die Dokumente zu beschaffen.
Mehr über die UN Testreihe 38.3 mit Fundstelle:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Mehr über das Qualitätsmanagement Programm mit Fundstellen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Kostenloser Download:
UN 38.3 Prüfungszusammenfassung und Lieferantenabfrage ( für Zellen und Batterien auf Deutsch und Englisch):
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Wir sind außerdem gerade dabei für in Geräte eingebaute Lithium-Zellen und/oder -Batterien eine eigene UN 38.3 Prüfungszusammenfassung zu erarbeiten. Zu deren Ausfüllen und zu deren Plausibilitätsprüfung wird es einen eigenen Leitfaden geben.
Sie können sich zur Erleichterung Ihres Logistikprozesses in unserem Portal Checklisten für Ihren speziellen Transportfall nach Bezahlung herunterladen. Diese enthalten alle nötigen Informationen für Ihren Einzelfall:
+Voraussetzungen zum Versand
+Anforderung an die Verpackung
+Kennzeichen für die Markierung der Versandstücke wie ein Lithiumbatterie-Abfertigungskennzeichen, der Gefahrzettel Nr. 9 oder das Cargo-Aircraft-Only (CAO-) Kennzeichen
+Vorlagen für die Transportdokumente, d.h. ein Beförderungspapier nach ADR, eine IMO-Erklärung für den Seetransport oder eine Shipper’s Declaration für den Luftversand oder ein Begleitdokument für "kleine" Zellen / Batterien
https://www.lithium-batterie-service.de/de/
Haben Sie viele verschiedene Transportfälle, können wir Ihnen auch Gesamtchecklistenpakete für alle Verkehrsträger oder einzelne Verkehrsträger (Strasse, Luft,Seeverkehr) auf Deutsch und Englisch anbieten.
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